Kooperation mit dem zuständigen Leistungsträger

Es wird davon ausgegangen, dass eine kooperative Zusammenarbeit bei der Durchführung der Maßnahme zwischen dem Bewohner, dem Leistungsträger und unserer Einrichtung für den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wichtig und förderlich ist. Da die Wohnstätte Johannistal sich als Dienstleister für die BewohnerInnen und den Leistungsträger versteht,  wird ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen allen Beteiligten angestrebt. Insbesondere wird der zuständige Leistungsträger bei wesentlichen Änderungen in den individuellen Lebensumständen eines Bewohners, die Bedeutung für die Leistungsgewährung haben, informiert, um gemeinsam individuell notwendige Hilfen passgenau planen zu können.